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Eine spannende Frage, die vom Oberverwaltungsgericht in Münster leider nicht mehr beantwortet werden mußte. Was war passiert ?

Mit Beschluß vom 27.10.2010 hat das Verwaltungsgericht Göttingen einer beklagten Stadt in einem (Kampf-) Hundesteuerverfahren die Kosten des Rechtsstreits auferlegt (2 A 267/10). Was war geschehen ?

Mit Beschluß vom 05.10.2011 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (2 O 32/11) eine anderlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig (4 A 347/11) geändert und einem Kläger Prozeßkostenhilfe für seine Klage bewilligt.

Mit Urteil vom 07.11.2011 hat das VG Aachen den Hundesteuerbescheid einer Gemeinde aufgehoben, soweit dieser für die Haltung eines American Staffordshire Terriers höhere Steuern festsetzte als für Hunde anderer Rassen.

   22.08.2002

   Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - Einzelrichter der 1. Kammer - vom 5. Juni 2002 wird zugelassen.

   Zu Recht macht sie "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils" (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) insoweit geltend, als das Verwaltungsgericht angenommen hat, die Mischlingshunde der Klägerin unterfielen ohne weiteres der erhöhten Steuer (für sog. Kampfhunde") nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Beklagten i.d.F. vom 13. November 1997. (Zum PDF-Dokument - 96 KB >>)