Besucherzähler

Heute 24

Insgesamt 2490713

   In Ländern, wo das Tierschutzgesetz die „artgerechte Haltung" der Heimtiere vorschreibt (zum Beispiel in der Schweiz), tangiert der generelle Leinenzwang dieses Gesetz. Denn das ehemalige Laufraubtier Hund erhält nicht jene Bewegungsmöglichkeit, die als artgerecht bezeichnet werden kann, wenn es stets an der Leine gehalten werden muss.

   Mit der Einschränkung des körperlichen Bewegungsbedürfnisses durch den Leinenzwang wird die psychische Ausgeglichenheit des Hundes - sein Wohlbefinden - so herabgesetzt, dass es zu Verhaltensweisen kommt (zum Beispiel Ersatzhandlungen), die eine übermäßige Belastung des Umfeldes der Besitzer, aber auch ganz allgemein der Umwelt, also der Nachbarn und der Passanten, darstellen.

   Jeder Hund wird - dauernd an der Leine gehalten - aggressiver, als er es an sich wäre, weil er keine Gelegenheit mehr zu arteigenen Kontaktnahmen erhält. Diese artbezogene Aggressivität kann sich auch gegen artfremde Lebewesen richten, so gegen erwachsene Personen und Kinder.

   Im Zürcher Hunde-Zentrum ZHZ, wo seit 1979 über 4.000 Personen in artgerechter Hundehaltung ausgebildet worden sind, ist festgestellt worden, dass mangelnde Bewegungsmöglichkeit beim Hund zu Haltungsproblemen führt. So zu allgemeiner Unruhe, zu notorischem Dauerkläffen zu Hause und auf der Straße und Neigung zum Schnappen. Überdies führt das Vorenthalten der Freilaufmöglichkeit beim Hund immer zu Gesundheitsschäden.

Urs Ochsenbein
Hundeexperte und Sachbuchautor, Zürich

(Quelle: "Leinenzwang, eine Fessel für den Hund" – Interessengemeinschaft Deutscher Hundehalter e.V.)