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   Es ist völlig klar, Tierschutzthemen haben ein hohes Maß an Emotionalität. Aber es ist zu erwarten, dass ein Parlament mit Rationalität an Lösungen geht.

   Ein erzogener Hund ist eigentlich auch ohne Leine angeleitet, und ein unerzogener Hund ist auch von einem Kind, das den Hund an der Leine hat, nicht zu bändigen. Es wird nur eine Scheinsicherheit erzeugt. Aber dem Gesetz ist Genüge getan, und wir können ruhigen Gewissens schlafen, denn wir haben ja die Anleinpflicht erlassen.

   Es geht doch nicht an, dass 100 Prozent an die Kette gelegt werden, nur weil ein halbes Prozent der Hunde auffällig ist.

   Wer glaubt, die Reinlichkeit erhöhen zu können, indem man den Hund an die Leine nimmt, der kann sich anscheinend kein Bild über die Verdauungsvorgänge des Hundes machen. Das ist nun einmal so, der muss sein Geschäfterl machen, ob er an der Leine ist oder nicht.
Aus tierschützerischen Gründen sollte der Leinenzwang nur bei aggressiv auffälligen Hunden verordnet werden. Hierbei spielt die Größe des Hundes keine Rolle, einzig das individuelle Verhalten des Tieres ist für diese Maßnahme ausschlaggebend.

   Das heißt Einzelfallbetrachtung, und das ist bisher auch in der Rechtsordnung üblich.

Hans Kolo
ehemaliger Präsident des Landesverbandes Bayern des Deutschen Tierschutzbundes

(Quelle: "Leinenzwang, eine Fessel für den Hund" – Interessengemeinschaft Deutscher Hundehalter e.V.)