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News
Feindbild Kampfhund
VON DUNKELZIFFERN UND EISBERGSPITZEN
Wenn die Angst vor Gewalt die Politik dominiert: Über die geplante Ausrottung einer Tierrasse
Von Martin Z. Schröder
...Die derzeitige Hysterie ist die Angst vor Hunden, besonders vor Kampfhunden. In der Tat schreckliche Einzelfälle werden ausführlich in den Medien ventiliert, grauenvolle Fotos von zähnefletschenden "Bestien" verbreiten Angst und Schrecken. Aus dem Lokalteil dringt das Hundeproblem in die Leitartikel und Karikaturen. Hundehasser Goethe dient als nobler Beweis.
(...)
Begründet wird das Vorgehen gegen die so genannten "Kampfhunde" nicht mit erwiesener Bedrohung, sondern mit dem Gefühl des Bürgers, mit seiner Angst. Notfalls wird das Tier gequält, damit es sich als Fotomodell für die Pflege von Bedrohungsgefühlen eignet. Ein Hund, der ins Gitter seines Käfigs beißt, muss auf abscheuliche Weise in Rage gebracht worden sein. Auf anderen Fotos sieht man Hundehalter ihre Tiere strangulieren, damit sie mit aufgerissener Schnauze ihre Zähne zeigen...
Vorbildlich und zur Nachahmung empfohlen! - Basels Kindergärten sind auf den Hund gekommen
In Basels Kindergärten werden Präventionskurse eingeführt, in denen die Kinder elementare Regeln im Umgang mit Hunden erlernen sollen.
"Kind & Hund" heisst das Projekt, welches Gesundheitsdirektor Carlo Conti gestern der Presse vorgestellt hat. Grund für das Kursprogramm nach dem Vorbild des Kantons Neuenburg: "Kinder werden doppelt so häufig von Hunden gebissen wie Erwachsene. Und oft provozieren sie unbewusst den Unfall selbst", erklärte Kantonstierarzt Markus Spichtig: Im letzten Jahr haben in Basel-Stadt drei Kinder gravierende Verletzungen durch Hundebisse erlitten.
Ein Team von zwölf ausgebildeten Kynologinnen soll deshalb den Kindergärtlern etwa beibringen, niemals vor einem Hund davonzulaufen, ihm nicht in die Augen zu starren und keine fremden Tiere zu streicheln. Den Fünfjährigen im Kurs fällt es sichtlich schwer, den Hund im Raum zu ignorieren und nicht zu streicheln. "Aber gerade diesen Respekt vor Hunden sollen sie lernen", sagt Spichtig und betont: "Es ist eben kein Streichelkurs."
Vorläufig werden in vier ausgewählten Lokalen 20 Präventionskurse angeboten. Ziel ist es, das Angebot analog zu den Verkehrserziehungskursen dauerhaft einzuführen.
Quelle: www.20min.ch/news/basel/ - 23.04.2007
Mit Maulkorb und Leine - Neues Gefahrhundegesetz tritt in Kraft - Innenminister Ralf Stegner: Bevölkerung wird besser geschützt
Medien-Information vom 29. April 2005
Nach einer siebenjährigen intensiven und teils emotionalisierten Diskussion tritt am kommenden Sonntag (1. Mai 2005) das neue schleswig-holsteinische Gefahrhundegesetz in Kraft. Danach müssen gefährliche Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden, ein hellblaues Halsband und einen Maulkorb tragen. Auf dem eigenen Grundstück können gefährliche Hunde frei laufen. Allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass die Hunde nicht ausbrechen können. Als von vornherein gefährlich gelten der American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier. Darüber hinaus sind nach dem Gesetz alle Hunde gefährlich, die eine übersteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe besitzen oder einen Menschen oder ein Tier gebissen haben.
"Wieso kostest du jetzt 600 Euro?"
LAICHINGEN - Der Vater ist preisgekrönter Rettungshund beim DRK, und die Tochter Xena hat zwei Mal den Wesenstest bestanden: Aber beide sind American-Staffordshire-Terrier, und damit gelten sie als Kampfhunde. Seit 1. Januar ist dies in Laichingen teuer. Xena kostet statt 81 Euro nun 600 Euro Hundesteuer. Ihre Besitzerin hat Widerspruch eingelegt, der beim Verwaltungsgericht Sigmaringen liegt.
Kommentar zur Aufhebung von § 143 StGB und § 11 Tierschutz-Hundeverordnung
Rechtsanwalt L.-J. Weidemann
2. Vors. Hund und Halter e.V.
24.05.2006
Durch Art. 168 des Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl. I 2006, S. 866 [S. 887]) bzw. durch Art. 3 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19.04.2006 (BGBl. I 2006, S. 900 [S. 904]) wurden § 143 StGB und § 11 Tierschutz-Hundeverordnung aufgehoben.
Das Veterinäramt Duisburg informiert: Urlaub mit Hund, Katze & Co
Duisburg (aho) - In der Urlaubszeit sollen mit den Besitzern oft auch Hund, Katze & Co auf große Reise. Seit 2004 muss dann im Ausland ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser wird von Tierarztpraxen ausgestellt...
Autofahrer haftet nicht bei angeleintem Hund
Landgericht Coburg: Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleint geführter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft
Wissenschaft - Tiergesundheit - Hauterkrankungen
Papillomatose des Hundes
Hilfe bei Hauterkrankung durch Interferon
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Der Leidensweg von Hunden mit Hauterkrankungen ist oft lang. Selbst Erkrankungen die weniger dramatisch verlaufen, können überaus hartnäckig und unangenehm sein. So zum Beispiel die durch Viren hervorgerufene Papillomatose. Bei der Papillomatose bilden sich vor allem an Maul und Zunge des Hundes „blumenkohlartige“ Warzen. Diese Papillome sind grundsätzlich nicht gefährlich, bei starkem Befall kommt es jedoch immer wieder zu Verletzungen und Blutungen. Die Haut kommt nicht zur Ruhe, die Warzen heilen schlecht ab.
"Soziale Kälte": Ehepaar vergiftete sich im Auto
SELBSTMORD-DRAMA Auch ihren geliebten Hund nahmen sie mit in den Tod
Claudia Keikus - 02.02.2005
Tiergarten - Am Leben gescheitert. Auf jeden Fall glaubten Michael (39) und Monika St. (42) das. Kein Ausweg. Keine Zukunft. Das Ehepaar aus Tiergarten sah den einzigen Weg in dem gemeinsamen Tod. Michael und Monika St. vergifteten sich mit Auto-Abgasen. Pitbull Billy starb mit ihnen.
Menschen lassen sich stark von Gerüchten leiten
Plön/AFP – Klatsch und Tratsch beeinflussen Menschen stärker als die Wahrheit. Selbst wenn Gerüchte durch Beweise widerlegt seien, hätten sie den stärkeren Einfluss auf die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, ergab eine Studie deutscher Wissenschaftler. "Menschen werden übermäßig von Klatsch beeinflusst, auch wenn er dem widerspricht, was sie gesehen haben", berichtet der Biologe Ralf Sommerfeld vom Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie in Plön.
Quelle: Nordwest-Zeitung – 17.10.2007
AKTIONSBÜNDNIS NATUR OHNE JAGD - ALLIANZ FÜR TIERRECHTE
Forderung für eine Reform der Landesjagdgesetze
Infolge eines sich weiterentwickelnden Erkenntnis- und Forschungsstandes in der Ökologie und Wildbiologie sowie einer sich verändernden Einstellung vieler Menschen zu Natur und Tieren geraten Jagd und Jäger zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik. Ökologen weisen darauf hin, dass die Jagd auch in der uns heute umgebenden Kulturlandschaft keineswegs erforderlich ist und überdies oftmals zu einer Gefährdung von Tierpopulationen und ihren Lebensräumen führt. Tierschützer machen geltend, dass viele Regelungen der Jagdgesetzgebung nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind, seitdem der Tierschutz zum Staatsziel erhoben wurde (Art. 20a Grundgesetz).
Dein Hund ist, was er frisst ...
Ernährungsseminar mit Schwerpunkt Rohfütterung
Seminar mit Britta Homann
23. - 24. Juni 2007
Immer mehr Hundehalter werden durch die Werbung, Testzeitschriften, alten (wenn auch längst überholten) „Weisheiten“ und Halbwissen oft stark verunsichert, wie die optimale Ernährung ihres Hundes aussehen sollte.
Neues Hundegesetz tritt erst im April in Kraft
Hamburgs neues Hundegesetz wird voraussichtlich erst drei Monate später als geplant am 1. April 2006 in Kraft treten. Darauf haben sich Vertreter der Bürgerschaftsfraktionen geeinigt.
Änderung des Strafgesetzbuches: § 143 aufgehoben!
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18., ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006
Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Vom 19.April 2006
Artikel 168
Anderung des Strafgesetzbuches
(450-2)
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2674), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils die
Angabe zu § 143 wie folgt gefasst:
"§ 143 (weggefallen)".
2. Der § 143 wird aufgehoben.
Zur Erinnerung:
StGB § 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden
(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen
gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen
einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
§ 74a ist anzuwenden.
Hundezählung in niedersächsischen Kommunen - Ermittlungstätigkeiten durch Firmen und andere private Dritte verstößt gegen geltendes Recht
11.06.2005
Von Thomas Henkenjohann
Wie schon kürzlich von uns berichtet, greifen einige niedersächsische Kommunen zwecks Ermittlung für die Berechnungsgrundlage zur Hundesteuer relevanter Daten, bzw. zur Ermittlung steuersäumiger Hundehalter, auf die Dienste entsprechend spezialisierter Firmen oder auch "ehrenamtlich" tätiger Mitbürger zurück. Die unsererseits bereits dargelegten rechtlichen Bedenken sehen wir durch eine zwischenzeitlich eingegangene und nachstehend aufgeführte Antwort des niedersächsischen Innenministeriums gänzlich bestätigt.
Entwurf eines Landeshundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Rechtsanwalt L.-J. Weidemann
2. Vors. Hund und Halter e.V.
15.01.2008
Das LHundG NRW mit seinen rassebezogenen Ansätzen ist nunmehr seit dem 01.01.2003 in Kraft. Gem. § 22 LHundG NRW sollen die Auswirkungen dieses Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren überprüft werden. Diese Überprüfung steht folglich nunmehr an.
Da es für uns völlig eindeutig ist, dass die Einstufung von Hunden bestimmter Rassen als per se gefährlich wissenschaftlich, statistisch und aufgrund unserer Erfahrungen als Hundehalter unhaltbar ist, haben wir uns relativ kurzfristig entschieden, einen eigenen Entwurf eines Hundegesetzes vorzulegen und u.a. hier zur Diskussion zu stellen. Ferner werden wir diesen Entwurf auch den Landtagsfraktionen zukommen lassen
Warung: Ein Besuch unseres Nachbarlandes Holland könnte für Hundefreunde in Begleitung ihres Vierbeiners unter Umständen katastrophale Folgen haben!
...Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen...
Bundesverwaltungsgericht - Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.
Niedersachsen: OVG-Lüneburg kippt Steuer für Kampfhunde
13.07.2005
In 2. Instanz hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht dem von unserem Vorstandsmitglied Anke Nielsen anwaltlich vertretenen Halter einer Bodeaux-Dogge Recht gegeben und die erhöhte Besteuerung seines Hundes für unwirksam erklärt.
Das Gericht führt in seinem Urteil vom 13.07.2005 u.a. aus, dass das erstinstanzliche Verwaltungsgericht nicht berücksichtige, dass sich auf dem Sektor der "Kampfhunde-Bekämpfung" inzwischen einiges getan habe. "Das bezieht sich zum einen auf die Terminologie, wonach der Begriff "Kampfhund" nicht mehr verwendet wird, zum anderen auf die Frage der Einschätzung von Hunderassen im Hinblick auf ihre (abstrakte) Gefährlichkeit.
"... Dem Satzungsgeber, auch wenn ihm ein größerer Entscheidungsspielraum zusteht als einem Verordnungsgeber (BVerwGE 116, 347/355), darf insoweit nicht mehr Spielraum eingeräumt werden, als dem Gesetzgeber. Insoweit ist indessen festzustellen, dass die hier einschlägige Satzung nicht nur über die (ursprünglichen) Gegelungen der Niedersächsischen "Gefahrtierverordnung" hinausgeht, sondern auch über die des Bundes im Gesetz vom 12. April 2001. Das ist auch nicht verwunderlich, weil die Satzung vom 2. März 2000 sich lediglich auf zeitlich erheblich frühere Erkenntnisse stützt und die danach erfolgte Entwicklung auf dem Gebiet des "Kampfhunde"-(Un-)Wesens nicht mitgemacht hat. Nunmehr muss sie sich aber an dem Gesetz vom 12. April 2001 messen lassen. Das bedeutet, dass jedenfalls dort nicht erfasste Hunde nicht der "Kampfhundesteuer" unterworfen werden dürfen, also auch die "Bordeaux-Dogge" des Klägers nicht...."
(Das komplette Urteil als PDF-Dokument - 453 KB >>)
(Artikel zum Urteil als PDF-Dokument - 71 KB >>)
Beide Halter sind schuld
Eine Frau leint ihre beiden Hunde an, geht mit ihnen spazieren. Plötzlich kommt ein frei laufender Rüde – die Hunde verbeißen sich. Die Frau hält die Leinen fest, durch das Gezerre fällt sie, verletzt sich. Sie will Schmerzensgeld. Das kriegt sie, so die Richter. Aber: Sie bekommt eine Mitschuld. Letztlich sei sie gefallen, weil ihre Hunde an der Leine gezogen haben. (LG Coburg, Az. 12 O 741/06)


