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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Für den Nachweis, keinen gefährlichen Hund im Sinne des LHundG NRW zu halten, muß ein Gutachter keinem Dachverband im Hundewesen angehören.
Mit Urteil vom 18.06.2008 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (18 K 5472/07) einer Hundehalterin Recht gegeben, die den Nachweis im Sinne des § 3 Abs. 2 S. 3 LHundG NRW, keinen sog. Kampfhund (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier oder Pitbull Terrier bzw. eine entsprechende Kreuzung) zu halten, nach Auffassung der beklagten Stadt nicht erbracht hatte.
Verwaltungsgericht Arnsberg: Kein Zwang zum Stellen eines Antrags ?
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hatte über einen recht ungewöhnlichen Fall zu entscheiden:
Bundesverwaltungsgericht - Nichtzulassungsbeschwerde gegen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen
Augen auf bei Bußgeldverfahren !
Über einen interessanten Sachverhalt hatte unlängst das Amtsgericht Gelsenkirchen zu entscheiden:
Bundesverwaltungsgericht: Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privat-wohnungen nicht erlaubnispflichtig
Mit Urteil vom heutigen 23.10.2008 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeurteilt, daß ein Verein keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz bedarf, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden - auf Kosten und nach Vorgaben des Ver-eins - vorübergehend in deren Wohnungen betreuen läßt.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Berechtigtes Interesse zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern!
Mit Beschluß vom 22.12.2008 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren einer Hundehalterin Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ordnungsverfügung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wiederhergestellt.
Verwaltungsgericht Stuttgart: Zeitgleiche Anordnung von Beschlagnahme und Einziehung rechtswidrig
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Von einem American Staffordshire Terrier geht keine „gegenwärtige“ Gefahr aus
Mit Urteil vom 16.12.2008 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse (5 K 938/08.NW) einen Kostenbescheid für die Unterbringung sichergestellter Hunde über knapp 14.000,00 EUR sowie den diesbezüglichen Widerspruchsbescheid aufgehoben.
Rheinland-Pfalz: Beschluß des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse vom 22.12.2008 rechtskräftig!
Wie wir bereits am 03.01.2009 berichteten hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren ausgesprochen, daß ein berechtigtes Interesse zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern vorliegen kann, da der Tierschutz nicht an der Landesgrenze halt macht.
Ein kleines Ostergeschenk .....
hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Hundehalterin aus dem Ruhrgebiet mit seiner Eilentscheidung vom 01.04.2009 (16 L 42/09) gemacht. Die Stadtverwaltung, die ihr die Hundehaltung sofort vollziehbar untersagt hatte, darf ihre Ordnungsverfügung einstweilen nicht vollziehen und der Hund darf bei seiner Halterin verbleiben. Dem Rechtsstreit lag – vereinfacht – folgender Sachverhalt zugrunde:
„Berechtigtes Interesse“ im rheinland-pfälzischen LHundG bei Hunden aus anderen Bundesländern
Wie wir bereits am 03.01. bzw. 09.03.2009 berichteten hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren ausgesprochen, daß ein berechtigtes Interesse zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern vorliegen kann, da der Tierschutz nicht an der Landesgrenze halt macht.