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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Die Behörde trägt die materielle Beweislast für die Eigenschaft eines Hundes als sog. Kampfhund
Landgerihweinfurt zum Einsatz eines Ultraschall-Geräts (sog. Dogchaser) gegen Hunde
Das Landgericht Schweinfurt hat mit Berufungsurteil vom 26.10.2009 (24 S 38/09) einer Hundehalterin Recht gegeben, deren Nachbar beim Vorbeilaufen an ihrem eingefriedeten Hof regelmäßig einen sog. Dogchaser einsetzte, wenn sich ihre Hunde dort aufhielten.
OVG Bremen: Sicherstellung von Hunden wegen Lärmbelästigung
Mit Beschluß vom 03.09.2009 (1 B 215/09) hat das Oberverwaltungsgericht in Bremen im Eilverfahren 2. Instanz bestätigt, daß Hunde auch dann sichergestellt und behördlich verwahrt werden können, wenn von ihnen unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen ausgehen und der Halter für die Zukunft nicht verläßlich ausschließen kann, daß dies unterbleibt.
Die Behörde sei aufgrund massiver, in der Sache konkreter und detaillierter Anwohnerbeschwerden tätig geworden, welchen zufolge die Hunde (2 Hunde der Rasse Dobermann) tags und auch nachts unzumutbaren Lärm verursacht hätten. Nach dem einschlägigen Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung seien Tiere hingegen so zu halten, daß andere Personen durch Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Demzufolge sei die Sicherstellung gerechtfertigt gewesen. Quelle: OVG Bremen, Beschluß vom 03.09.2009, 1 B 215/09
Bayern: Widerruf der Bestellung als öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für das Hundewesen wieder aufgehoben
München. Nach der Berufungshauptverhandlung vor dem 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofs in München vom 04.03.2010 (22 B 09.1630) darf sich ein bayerischer Sachverständiger für das Hundewesen nach langem Kampf durch die Instanzen wieder öffentlich bestellter Sachverständiger für das Hundewesen nennen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Öffentliches Interesse zur Haltung gefährlicher Hunde ist nicht auf Übernahmen von Hunden aus Tierheimen beschränkt
Wie an dieser Stelle bereits am 09.04.2009 berichtet, hatte das VG Gelsenkirchen in einem Eilverfahren einer Hundehalterin einstweilen Recht gegeben (Beschluß vom 01.04.2009 – 16 L 42/09), die einen – nicht als American Staffordshire Terrier Mischling erkennbaren – Welpen geschenkt bekam und für den Hund erst nach einigen Monaten, als die Rasse deutlicher hervortrat, eine Haltererlaubnis nach dem LHundG NRW beantragte. Die Stadt lehnte den Antrag ab und untersagte die Hundehaltung, weil kein öffentliches Interesse im Sinne des § 4 Abs. 2 LHundG NRW vorläge, da der Hund nicht aus dem Tierheim vermittelt worden sei.
OLG Hamm: Kein Anspruch auf Umgangsrecht mit Familienhund
Laut einer Pressemitteilung des OLG Hamm vom 15.12.2010 hat der 10. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm entschieden, dass einem getrennt lebenden Ehegatten kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem während der Ehezeit angeschafften bei dem anderen Ehegatten lebenden Hund zusteht.
NRW: Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen
Das Land NRW – Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) – gewährt nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen“ vom 01.08.2011 Tierheimen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000,00 EUR. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht allerdings nicht.
OLG Hamm - Genereller Leinenzwang ist unverhältnismäßig
08.04.2001
Eine Regelung, wonach ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen
für das gesamte Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahme ein genereller Leinenzwang besteht, ist jedoch unverhältnismäßig und damit, als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot, unzulässig. (Zum PDF-Dokument - 45 KB >>)
VerwG Stuttgart: "Kampfhund" nur, wenn mindestens ein Elternteil reinrassig war.
Mit am 08.01.2008 ausgefertigten Urteil vom 09.10.2007 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az.: 5 K 4370/06) festgestellt, daß ein Mischlingshund nur dann ein sog. Kampfhund im Sinne der Polizeiverordnung gefährliche Hunde (PolVOgH) ist, wenn zumindest ein Elternteil ein reinrassiger „Kampfhund“ ist. Bei einer weitergehenden Auslegung wäre die Eigenschaft als „Kampfhund“ nicht mehr zuverlässig zu ermitteln, zumal die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenbestimmtheit sowie der Verhältnismäßigkeit es gebieten würden, eine restriktive Auslegung an den Tag zu legen, um eine ufer- und konturlose Handhabung bei Kreuzungen zu vermeiden.
Verwaltungsgericht Aachen: Genereller Leinenzwang ist unzulässig
Aachen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat einem Hundehalter Recht gegeben, dem das Ordnungsamt für seine Hunde einen Leinenzwang „bei Verlassen des Grundstücks“auferlegt hatte. Selbst wenn die im einzelnen streitigen Vorfälle so stattgefunden hätten wie das Ordnungsamt meint, wäre ein solch genereller Leinenzwang unverhältnismäßig. Die beklagte Gemeinde hat ihre Ordnungsverfügung daraufhin noch im Verhandlungstermin aufgehoben und muß die Kosten des Verfahrens tragen (VG Aachen, Beschluß vom 25.02.2008, Az.: 6 K 320/07).